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Es entwickelt sich so langsam endlich mal alles wie geplant.

  1. Job | check
  2. Studentische Versicherung | check
  3. BAföG | work in progress
  4. Studienvorbereitung | check
  5. Sprachkurs französisch | check
  6. Hundesitter | check
  7. Umzugspläne | work in progress
  8. Sachen von der Ex abholen | work in progress

Alles in allem entwickelt sich alles in die richtige Richtung, jetzt heisst es nur noch positiv denken und die restlichen Punkte unter ein Dach bringen, damit danach endlich der Kopf mal frei ist. Jetzt einfach eine kleine Tour ans Meer wäre ja mal was. Da das wohl so schnell nichts wird, begnüge ich mich mit diesem Video.

Ocean On Bicycles from Jean Pichot on Vimeo.

Es gibt viele Möglichkeiten für Studenten und Schüler Geld zu sparen, ein Anfang ist ein von der Kontoführungsgebühr befreites Konto, welches auch über einen attraktiven Zinssatz verfügt.

Aus diesem Grund gibt es einige zu erwähnenden Anbieter:

Zum einen wäre da die DKB (Deutsche Kreditbank Berlin, eine Direktbank), welche über ein komplett kostenloses Konto verfügt und den Bewerber gleich mit einer Visa und einer Mastercard austattet zu jeweils 500 € Dispositionskredit bzw. Kreditlinie bei der Visakarte.

Wer sich dafür interessiert sollte einfach mal diesem Link folgen.

DKB-Cash - Das kostenlose Girokonto vom Testsieger

Mindestens einmal die Woche kommt in Zukunft eine Empfehlung für Studenten Geld zu sparen um sich ein wenig finanzielle Ruhe zu gönnen. Wie wir alles wissen ist ein Studium nicht gerade billig , so ist es nur praktisch alle Tricks die machbar sind auszunutzen.

Die Umstellung und der rechtliche Bereich bei der Umstellung auf ein Studentenleben mit 30 gehen los und treiben mich mehr oder minder in den Bürokratiewahnsinn. Es gibt so einiges zu beachten um weiterhin gefördert werden zu können oder unter Umständen auch eine günstige Krankenversicherung beizubehalten.

Es geht hier heute um 2 Themen, nämlich wie erhalte ich einen studentischen Krankenversicherungsbeitrag auch noch mit 30 und wie bekomme ich BAföG mit 30 und was darf ich denn noch so dazu verdienen?

1.) Die Krankenversicherung mit Studententarif

Weil man als Student nicht mehr soviel Zeit hat zu arbeiten, vor allem wegen dem Vorsatz alles in Regelstudienzeit zu schaffen gibt es den Studententarif der Krankenkassen der aktuelle weniger als halb so hoch ist, wie der eines Geringverdieners.

Aktuell (2010) : 53,40 €  (ohne Pflegeversicherungsbeitrag)

Ein Geringverdiener der bis zu 828,33 € verdienen darf zahlt ca. 110,17 € Krankenversicherungsbeitrag bei 13,3% Bemessungsgrenze, was ein ordentliches Sümmchen darstellt. (Ohne Pflegeversicherung). Der tatsächliche Beitrag liegt um die 143,00€.

Dies ist für die meisten BAföG-Empfänger und ohnehin nicht mehr zu Hause wohnenden Studenten sehr schwer aufzubringen, wenn sie ihr Studium nicht mit parallelem Arbeiten verplempern wollen.

Die gesetzliche Regelung sieht vor Studenten auch über dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester günstig mit einem Krankenversicherungsschutz zu fördern, diesbezüglich liegen aber einige Bedingungen vor, welche natürlich nicht jeder erfüllt.

Mögliche Verlängerungsgründe der eben genannten Fristen sind z.B.

  • Ein Notweniges Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium zur Erhöhung der Berufschancen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen bei Erlangung der HZB (Hochschulzugangsberechtigung) auf dem 2. Bildungsweg
  • Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen
  • Eigene Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
  • Eigene Behinderung (max. Verlängerung: 7 Semester)
  • Geburt eines Kindes und anschliessende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester)
  • Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Mitarbeit in Hochschulgremien ?!

(Infos: www.Studis-online.de)

Die Zeiten werden im Regelfall zur Verlängerung angerechnet, was z.B. bedeuten würde 1 Jahr Bundeswehr — > 1 jahr länger Studentenbeiträge in der KV.

In meinem Fall habe ich nun die HZB auf dem 2. Bildungsweg erreicht und währenddessen das 30. Lebensjahr erreicht. Laut allgemeinem Gesetz würde da ja nun lauten, ich werde noch studentisch versichert.

Das dem nicht so ist, erklärte mir die Barmer GEK heute und schleuderte mir einen Brief mit einem Urteil (Urteil des BSG vom 23.6.1994 – 12 RK 71/93 – (USK 9419)) entgegen.

1. Die Krankenversicherung der Studenten ist bei Studienaufnahme nach Vollendung des 30. Lebensjahres nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern kommt ausnahmsweise auch dann noch in Betracht, wenn bis zum Beginn des Studiums Hinderungsgründe bestanden haben, die für einen so späten Studienbeginn ursächlich waren.

2. Für Absolventen des Zweiten Bildungswegs wird die Altersgrenze für die Krankenversicherung der Studenten um die Zeit hinausgeschoben, die die Absolventen vor Vollendung des 30. Lebensjahres in einer entsprechenden Ausbildungsstätte für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung benötigt haben; die nach Vollendung des 30. Lebensjahres im Zweiten Bildungsweg verbrachte Zeit rechtfertigt ein Hinausschieben der Altersgrenze dagegen nicht.

3. Die Zeit einer vor Beschreiten des Zweiten Bildungswegs ausgeübten Be-rufstätigkeit rechtfertigt ein Hinausschieben der Altersgrenze für die Krankenversicherung der Studenten nur, soweit die Berufstätigkeit Voraussetzung für das Beschreiten des Zweiten Bildungswegs gewesen ist

Urteil des BSG vom 23.6.1994 – 12 RK 71/93 – (USK 9419)

Die Zeit einer längeren als für die Beschreitung des Zweiten Bildungswegs erforderlichen Berufstätigkeit rechtfertigt kein Hinausschieben der Altersgrenze für die Krankenversicherung der Studenten.

Nachdem ich mir den Passus 2 mal ein wenig genauer angesehen habe, viel mir auf, dass die entsprechend günstigen Versicherungsbeiträge für den Zeitraum aufgeschoben werden, die ich in einer Bildungseinrichtung auf dem 2. Bildungsweg verbrachte. Somit müssten ja zumindest 1 Jahr und 3 Monate in meinem Fall angerechnet werden, in denen ich noch nicht 30 war.

(Wie seht Ihr das, hoffentlich lesen auch Juristen den Blog ;-)

Ich habe dieses meiner Sachbearbeiterin soeben mal als Email vorgelegt und hoffe auf eine schnelle Antwort.

2.) BAföG mit 30 und die Arbeit

Das BAföG-Thema ist leider auch noch nicht so wirklich vom Tisch, da diese natürlich absolut klare Gesetzes Paragraphen haben und auch solche die sehr verwässert, also individuell nach Belieben anzuwenden sind.

Rechnen wir mal ein wenig.

Das Studium kosten in Baden-Württemberg 500 € Studiengebühren, 40€ Studentenwerksbeitrag und 60,50€ Verwaltungsgebühren.

macht Summa Summarum 601,50 € ohne Semesterticket, welche ebenso mit 133,00€ zu Buche schlägt.

Lassen wir dabei mal ausser Acht, dass in den Studentenwerksgebühren eh schon Beiträge für das Semesterticket enthalten sind und das auch Leute zahlen die gar kein Semesterticket benötigen.

Zusätzlich wird im Regelfall noch eine Krankenversicherung nötig mit über 140,00 € und Miete muss man ja auch zahlen. Dazu möchte der Student auch noch etwas essen.

Wie schafft man das denn bitte ohne Förderung?

Gut das es ein Anrecht auf BAföG gibt, wenn man bei erreichen der HZB das 30. Lebensjahr überschreitet. (Sie erinnern sich an den Passus Nr. 2 bei der KV?)

Laut BAföG §10 Alter Absatz 3 Abschnitt 1

(3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 30. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn

  • 1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung oder eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule erworben hat,
  • 1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist,

Dies bedeutet, dass ich prinzipiell Förderungsberechtig bin, jedoch muss es natürlich dem Abteilungsleiter für einen Grundsatzentscheid noch vorgelegt werden ?!

Es gibt dann aber auch einen absolut frei zu interpretierenden Paragraphen, der jedem Beamten im BAföG-Amt das Machtzepter in die Hand gibt.

BAföG §9 Eignung Absatz 1

(1) Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht.

Dieser harmlos anmutende Paragraph verwässert so ziemlich alles und lässt die Bewilligung einer BAföG-Förderung wie reine Willkür anmuten !

Gut BAföG ab 30 ist zumindest generell komplett Elternunabhängig und sollte somit dem maximalen Förderungsbetrag entsprechen.

Dieser beträgt momentan: 648,00 €

Rechnen wir mal ein wenig was auf jeden Fall wegfällt, für das Studium

  • -100,25€ / Monat Studiengebühren
  • -143,00€ / Monat Krankenversicherung (Schlimmster Fall)

Bleiben also noch 404,75 € / Monat zum Miete zahlen, Essen, Telefonrechnung, Internet (Brauche ich wohl als Student der Informatik).

Das das auf jeden Fall komplett weggeht für die genannten Posten dürfte jedem klar sein, es ist nämlich ein Betrag der unter dem Existenzminimum liegt.

Es heisst also jobben!

Es muss also auf jeden Fall nebenher gearbeitet werden. Aber Moment, ich darf ja

  1. Über kein Vermögen verfügen (5200€ +)
  2. Nicht mehr als 400€ / Monat dazuverdienen
  3. Als Student nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten

Gut nehmen wir an ich habe 2 Tage die Woche zu Verfügung um arbeiten zu gehen. Diese 2 Tage Freitag und Samstag kann man ja perfekt für Promotion ausnutzen und es finden sich eine Menge Dauerpromotions mit genannten Tagen, komme ich jedoch bei der üblichen Vergütung um die 100€ / Tag sehr schnell über die 400€ Zusatzverdienst im Monat. Wenn ich aber einer Agentur gegenüber erwähne, dass ich nur 4 Tage im Monat kann, bekomme ich keinen Job.

Eine Zwickmühle.

Ich bin mal gespannt wie sich mein BAföG-Antrag entwickelt und wäre natürlich für den einen oder anderen Tipp sehr dankbar, da ich mein Studium nicht wegen staatlicher Willkür hinschmeissen möchte.

Andererseits wie haltet Ihr euch abseits der Elternförderung und BAföG-Förderung + Studium über Wasser?

P.S.: Zu dem Artikel gibt es ein Follow-Up sobald ich Bescheid bekomme ob alles klappt. Urteile und Paragraphen stehen ja zumindest grundsätzlich auf meiner Seite.

Nachdem ich wieder eine Promotion angenommen habe um meine Situation zu verbessern. Um es genau zu nehmen gleich 2, eine davon als Dauerpromotion, welche ich auch parallel zum Studium durchführen kann und eine die ein wenig schneller Geld in meine leere Kasse spült.

Nun stellt sich mir eine praktische Frage.

Ist eine PDF Rechnung welche per Email zugestellt wird rechtlich gültig?

Wenn dies der Fall würde man sich zum einen viel Arbeit und Kosten sparen und zum anderen die Umwelt schonen. Ein Hurra auf das papierlose Büro.

Nach kurzer Recherche lässt sich sagen, dass Rechnungen welche eine ausgewiesene Umsatzsteuer enthalten sowie zusätzlich abzugsfähige Bruttoposten vom Finanzamt nur anerkannt werden, wenn diese laut § 14 Abs. 2 (Finanzamt) über eine digitale Signatur verfügen.

Somit ist diese Methode für nicht Kleingewerbetreibende schonmal pasé.

Zum Glück sollte es für Kleingewerbetreibende laut §19 UstG keine Probleme geben, wenn Diese von der Agentur akzeptiert werden.

Ehrlich gesagt habe ich, wie wohl auch so viele Promoter, keine Lust dauernd zur Post zu rennen, Rechnungen auszudrucken und irgendwann diese Auslagen einmal geltend zu machen. Abgesehen von unnötigen Druckkosten und Portokosten einfach eine Verschwendung meiner Zeit, welche ich nicht zum gewohnten Stundensatz abrechnen kann.

Wie haltet Ihr es mit Rechnungen eurer Agentur gegenüber?

Aus gegebenem Anlass und weil ich all meine restliche Kohle in die Bezahlung der Studiengebühren gesteckt habe, müssen mein Hund und ich nun hungern. Wieso muss die Ausbezahlung einiger Promotions auch so lange dauern und sich das liebe BAföG-Amt auch so viel Zeit lassen, obwohl ich Studiengebühren zu zahlen habe?

Naja um meine eigene Laune ein wenig aufzubessern und meinem Optimismus Ausdruck zu verleihen nun das folgende Video in Super Auflösung.

P.S.: Demnächst geht es wieder mit IT-Relevanten Themen weiter und natürlich meinem “Lerne Java” bzw. “Lerne Programmieren” Kurs :-) Die Artikel müssen nur noch sauber bearbeitet werden. Seid gespannt was euch da erwartet :-D

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